Es wurden über 1000 neue Domainendungen (gTLDs) eingeführt, was es Markeninhabern ermöglicht Endungen zu registrieren, die ihren Sektor hervorheben. Diese Erweiterung der Masse an Domainendungen erhöht jedoch auch den Bedarf nach einem robusten Online-Markenschutz. Dieser Schutz wird vom Trademark Clearinghouse (TMCH) und der Domains Protected Marks List (DPML) gewährleistet.
Das Trademark Clearinghouse ist eine Datenbank an verifizierten Marken. Sie wurde von der ICANN als Teil des neuen gTLD-Programms geschaffen und schützt die Marken von Inhabern geistiger Eigentumsrechte. Sie sind somit gegen Online Piraterie geschützt. Jede neue Domainendung wird mit einer Sunrise/Marken-Periode eröffnet und in dieser haben Sie das Recht Ihren Markennamen als Domainnamen zu registrieren, wenn dieser bei der TMCH registriert ist.
Jede neue Domainendung wird mit einer Sunrise-RegistrierungsPeriode eingeführt. In dieser können Markeninhaber, die Ihre Marke bei dem Trademark Clearinghouse (TMCH) registriert haben, ihren Markennamen als Domainnamen registrieren. Damit wird Dritten die Möglichkeit genommen den Markennamen selbst als Domainnamen zu registrieren.
In der General Availability-Periode werden Personen, die Ihre Marke bei dem TMCH registriert haben, per E-Mail benachrichtigt, wenn jemand die Marke als Domainnamen registrieren möchte. Wird die E-Mail ignoriert und die Registrierung weitergeführt, so kontaktiert das TMCH den Markeninhaber, damit dieser, wenn nötig, aktiv werden kann.
Wir haben unser Angebot auf der TMCH-Plattform aufgebaut um fortgeschrittenen Online-Schutz für Ihre Marken gewährleisten zu können. Unsere Plattform kontrolliert die neuen Domainendungen nachdem die Alarme des TMCH enden. Das bedeutet, dass der Markenschutz fortlaufend stattfindet. Sie haben einen persönlichen Account Manager, der Ihnen dabei hilft Ihre Marke bei dem TMCH zu registrieren. Wir registrieren Ihre Marke während der Sunrise-Periode. Ist die Domain öffentlich zugänglich, so läuft der Schutz weiter.
Trademark Clearinghouse | EuroDNS | |
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Antragscheck vor der Übermittlung | √ | √ |
Kontrolle strittiger Registrierungen | √ | √ |
Überprüfung der Daten bei Erneuerung | √ | √ |
Sunrise-Periode, Startbenachrichtigung | √ | √ |
Persönlicher Account Manager | – | √ |
Handling des „Benutzungsnachweises“ | – | √ |
Markenzeichen-Alarm (in Entw.) | – | √ |
Automatische Erneuerung (in Entw.) | – | √ |
Zentralisierte SMD (Signed Mark Data) | – | √ |
Domainregistrierung und Handling | – | √ |
Als zugelassener TMCH Vertreter helfen wir Ihnen gerne mit der Registrierung Ihrer Marke bei dem Trademark Clearinghouse. Sie erhalten das SMD, oder einen Authentifizierungsschlüssel sobald sie registriert sind, welcher die Registrierung beweist. Danach können Sie Domainnamen, die mit Ihrem Markennamen übereinstimmen für alle neuen Domainendungen registrieren, bevor diese der Öffentlichkeit zugänglich werden. Weiter unten können Sie sich die Preise für die Aktivierung Ihrer Marke einsehen. Hier geht es zu weiteren Informationen zum Thema SMD, sollten Sie diese benötigen.
Periode | Gebühr | Rabatt | |
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1 Jahr | € 177.00 | 0% | |
Registrierung/Erneuerung | 3 Jahre | € 515.07 | 3% |
5 Jahre | € 840.75 | 5% |
Periode | Gebühr | Rabatt | |
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1 Jahr | € 10.00 | 0% | |
Weitere Marken | 3 Jahre | € 29.10 | 3% |
5 Jahre | € 47.50 | 5% |
Die Domains Protected Mark List (DPML) ist ein Schutzmechanismus für Markenrechte, der mit dem Trademark Clearinghouse (TMCH) zusammenarbeitet. Er schützt die Marken der Inhaber, inklusive von Phrasen und Begriffen, die in den Marken enthalten sind. Dieser Schutz lässt sich bei allen Domainendungen von Registries, die das DPML System nutzen, anwenden.
Die DPML schützt Begriffe/Phrasen, die die bei dem Trademark Clearinghouse registrierte Marke enthalten.
Ein einmaliger Kauf schützt Sie für eine vordefinierte Dauer und kann dann erneuert werden. Eine durch die DPML blockierte Domain kann nicht live im Internet sein.
Die DPML blockiert Begriffe, die mit Ihrer Marke im Zusammenhang stehen und verhindert somit deren Registrierung. Wenn Sie die Marke ‚ABDC‘ bei dem Trademark Clearinghouse registrieren, dann können Sie bei der DPML die Blockierung von ‚123ABCD‘ kaufen, da dieser Begriff Ihren Markennamen enthält. Sie können dabei so viele Blockierungen kaufen wie Sie möchten. Die einzige Voraussetzung dabei ist, dass Ihr Markenname nicht unterbrochen werden darf.
Ja. Marken müssen bei dem TMCH registriert sein und auch bleiben. Wenn die Registrierung der Marke ausläuft, so läuft auch der DPML Schutz aus.
Markeninhaber müssen einen Begriff, der mit dem Markennamen übereinstimmt, oder eine Phrase, die den Markennamen enthält, einreichen. Sie müssen außerdem eine Signed Mark Data (SMD) Datei einreichen, welche von dem TMCH kommt und als Nachweis für Ihre Registrierung fungiert. Wir haben weitere Informationen zum Thema SMD auf unserer Seite parat!
Der DPML Block beginnt, sobald die Marke zur Liste hinzugefügt wurde.
Wenn ein DPML Block für einen Markennamen/Begriff gekauft wird, für den bereits ein Domainname registriert ist, dann wird dieser Domainname nicht blockiert. Läuft die Registrierung für den Domainnamen aus, so wird der DPML Block automatisch auch für diesen Namen aktiv und verhindert damit eine erneute Registrierung.
Begriffe, die der DPML übermittelt werden, müssen mehr als zwei Zeichen enthalten. Begriffe mit drei Zeichen werden nur dann akzeptiert, wenn sie genau mit dem Markennamen übereinstimmen.
Premium/hochpreisige Domainnamen – Es gibt Domainnamen, bei welchen die ICANN die Registries darum gebeten hat diese zu reservieren. Diese teuren/Premium Domains können nicht von der DPML blockiert werden.
Mit der SMD Datei und dem Markennamen übereinstimmend – Es gibt seltene Fälle, in denen gleiche Markennamen mit entsprechender SMD Datei bei dem TMCH existieren. Es ist einem Markeninhaber dann möglich einen Domainnamen, der den Markennamen enthält, zu registrieren, selbst wenn er von der DPML blockiert wird.
Sie können den Besitzer des DPML Blocks identifizieren, indem Sie ihn in der WHOIS Directory suchen.
Ein DPML blockierter Domainname kann entblockt werden. Er kann dann von einem Markeninhaber registriert werden, der bei dem TMCH registriert ist. Er kann auch dann auch vom Halter des DPML Blocks entblockt werden. Derjenige, der die Außerkraftsetzung durchführen möchte, muss die gültige SMD Datei, die von dem TMCH ausgestellt wurde, besitzen.